Viele dieser Schadorganismen bedrohen nicht nur die Pflanzen direkt, sondern auch die biologische Vielfalt insgesamt. Pflanzen, Tiere oder Mikroorganismen, die in Lebensräume außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes durch menschliches Zutun eingebracht wurden und sich dort massiv ausbreiten und die biologische Vielfalt bedrohen gelten als invasive Schadorganismen.
Dagegen richten sich phytosanitäre Massnahmen. Die phytosanitären Massnahmen bezwecken, die Einschleppung und Ausbreitung von besonders gefährlichen Schadorganismen („Quarantäneorganismen") zu verhindern. Das Internationale Pflanzenschutzübereinkommen (International Plant Protection Convention IPPC) stellt den internationalen Rahmen für den Schutz von Pflanzen gegen die Einschleppung und Verbreitung von Schadorganismen dar.
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- 15.8.23 [Letzte Aktualisierung, online seit 13.3.11]
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