CBRNE. Gefahrenlagen, die durch den Einsatz bestimmter Substanzen oder Agenzien (krank machender Faktor) entstehen, können natürlich bedingt sein, unbeabsichtigt oder gezielt verursacht werden. Unterschieden werden diese nach dem auslösenden Stoff: chemisch - biologisch - radiologisch - nuklear - explosiv.
Als biologische Gefahren werden im Rahmen des Bevölkerungsschutzes und der Gefahrenabwehr Situationen oder Sachlagen bezeichnet, in denen aufgrund der vorsätzlichen oder fahrlässigen Freisetzung beziehungsweise der natürlichen Verbreitung von biologischen Agenzien das Risiko von erheblichen negativen Auswirkungen für Menschen oder für die Umwelt besteht. Als biologische Agenzien gelten dabei Toxine sowie pathogene Mikroorganismen wie Bakterien, Viren und Pilze. Für biologische Gefahren typische Szenarien sind die Verwendung biologischer Agenzien bei terroristischen Anschlägen, die versehentliche Freisetzung durch Labor- oder Transportunfälle, der Ausbruch von Tierseuchen sowie das epidemische Auftreten von menschlichen Infektionskrankheiten aufgrund von Hygieneproblemen oder anderen Mängeln in der Vorbeugung.
- An welchen Symptomkonstellationen erkennt man eine mögliche außergewöhnliche Biologische Gefahrenlage?
- Welche Maßnahmen sind im Seuchenfall nötig?
- Welche "Alarmzeichen" könnten auf einen bioterroristischen Hintergrund hindeuten?
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- Glossar: Außergewöhnliche biologische Gefahren (ABiG)
- Management biologisch kontaminierter Anschlagsorte
- Außergewöhnliche biologische Gefahrenlagen
- Erwin Richter - Masterarbeit: Die Bio- und Toxin-Waffenkonvention (BTWK) im21. Jahrhundert – Notwendigkeit und Möglichkeitender Regimestärkung 2013
- Biologische Gefahren I Handbuch zum Bevölkerungsschutz
- [Google Search] ⇒ Glossar: Außergewöhnliche biologische Gefahren (ABiG)
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- 31.7.23 [Letzte Aktualisierung, online seit 14.7.14]
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