Es gibt zwei konkurrierende Definitionen des Begriffs.
1. Den großen Wörterbüchern des Deutschen zufolge, z. B. Duden und Wahrig, ist ein Akronym ein Kurzwort, das aus den Anfangsbuchstaben mehrerer Wörter zusammengesetzt ist, wobei EDV (elektronische Datenverarbeitung) als Beispiel genannt wird, da sie aus den Anfangsbuchstaben der ihnen zugrunde liegenden Ausdrücke bestehen. Keine Akronyme sind demnach: Abk., lt., Betr. oder kpl.
2. In Fachlexika der Linguistik finden sich weitere Definitionen: „Aus den Anfangsbuchstaben oder -silben einer Wortgruppe oder eines Kompositums gebildete Abkürzung, die als Wort verwendet wird.
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- 18.8.22 [Letzte Aktualisierung, online seit 6.5.14]
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